Hundeplatzordnung
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Auf der Platzanlage des Vereins sind Mitglieder und interessierte Gäste willkommen, wenn sie
körperlich und geistig in der Lage sind, ihren Hund zu führen.
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Kinder dürfen bis zu einem Alter von 14 Jahren nur in Begleitung angehöriger Erwachsener und auf deren Verantwortung mit dem eigenen Hund am
Training teilnehmen.
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Du darfst mit Deinem Hund nur auf den Platz, wenn Du einen gültigen Impfausweis für Deinen Hund besitzt. Der Impfausweis ist beim
Ausbildungswart oder einem Vorstandsmitglied vorzulegen.
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Du musst über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
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Auf der gesamten Platzanlage des Vereins besteht Leinenpflicht! Bereits beim Verlassen des Autos muss Dein Hund angeleint sein. Ausnahmen zur
Leinenpflicht werden nur vom Ausbilder erlassen.
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Wenn Du gerade nicht trainierst, hast Du Deinen Hund im Auto zu belassen oder zum Außenzaun der
Parkfläche hin an einem Erdbohrer anzuleinen, oder aber Du beschäftigst Dich mit Deinem Hund anderweitig.
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Die private Nutzung der Platzanlage ist nur außerhalb der Trainingszeiten gestattet. Der Trainingsbetrieb der Ausbilder hat in jedem Fall
Vorrang.
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Du als Hundeführer hast dafür zu sorgen, dass Dein Hund sich nicht auf der Platzanlage des Vereins löst. Sollte Dein Hund sich dennoch
einmal „unerlaubt“ lösen, so hast Du ihn unaufgefordert sicher unterzubringen und den Kot
zu beseitigen. Bist Du Hundeführer eines Rüden, so halte ihn von der Umzäunung fern, damit er nicht markieren kann. Dasselbe gilt für
alle Sportgeräte, wenn sie nicht gerade im Training genutzt werden.
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Ist Dein Hund einmal krank, kann er sich zu Hause mit Dir erholen, die Platzanlage darf er nicht betreten.
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Ist Deine Hündin läufig, so hast Du sie im Auto zu belassen, bis alle anderen Hundeführer ihre Ausbildung beendet und mit ihren Hunden den
Trainingsplatz verlassen haben. Erst dann gestattest Du Deiner Hündin das Lösen außerhalb
der Platzanlage und beginnst Euer Training auf dem Platz.
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Sollten sich gleichzeitig Hundeführer mit erwachsenen Hunden und Hundeführer mit Welpen auf der
Platzanlage befinden, hat grundsätzlich der Hundeführer des älteren Hundes die größte Sorgfaltspflicht, um Welpen nicht physisch oder psychisch zu schädigen.
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Bitte füttere keinen anderen Hund als Deinen eigenen, auch wenn er „bettelt“, und achte darauf, dass Deine Belohnungshäppchen nicht aus Deiner
Tasche fallen können.
Der Vorstand