Hundeplatzordnung

 

 

  1. Auf der Platzanlage des Vereins sind Mitglieder und interessierte Gäste willkommen, wenn sie körperlich und geistig in der Lage sind, ihren Hund zu führen.
  2. Kinder dürfen bis zu einem Alter von 14 Jahren nur in Begleitung angehöriger Erwachsener und auf deren Verantwortung mit dem eigenen Hund am Training teilnehmen.
  3. Du darfst mit Deinem Hund nur auf den Platz, wenn Du einen gültigen Impfausweis für Deinen Hund besitzt. Der Impfausweis ist beim Ausbildungswart oder einem Vorstandsmitglied vorzulegen.
  4. Du musst über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
  5. Auf der gesamten Platzanlage des Vereins besteht Leinenpflicht! Bereits beim Verlassen des Autos muss Dein Hund angeleint sein. Ausnahmen zur Leinenpflicht werden nur vom Ausbilder erlassen.
  6. Wenn Du gerade nicht trainierst, hast Du Deinen Hund im Auto zu belassen oder zum Außenzaun der Parkfläche hin an einem Erdbohrer anzuleinen, oder aber Du beschäftigst Dich mit Deinem Hund anderweitig.
  7. Die private Nutzung der Platzanlage außerhalb der Trainingszeiten ist nur mit einem autorisierten Mitglied oder Ausbilder gestattet. Der Trainingsbetrieb der Ausbilder hat in jedem Fall Vorrang.
  8. Du als Hundeführer hast dafür zu sorgen, dass Dein Hund sich nicht auf der Platzanlage des Vereins löst. Sollte Dein Hund sich dennoch einmal „unerlaubt“ lösen, so hast Du ihn unaufgefordert sicher unterzubringen und den Kot zu beseitigen. Bist Du Hundeführer eines Rüden, so halte ihn von der Umzäunung fern, damit er nicht markieren kann. Dasselbe gilt für alle Sportgeräte, wenn sie nicht gerade im Training genutzt werden.
  9. Ist Dein Hund einmal krank, kann er sich zu Hause mit Dir erholen, die Platzanlage darf er nicht betreten.
  10. Ist Deine Hündin läufig, so hast Du sie im Auto zu belassen, bis alle anderen Hundeführer ihre Ausbildung beendet und mit ihren Hunden den Trainingsplatz verlassen haben. Erst dann gestattest Du Deiner Hündin das Lösen außerhalb der Platzanlage und beginnst Euer Training auf dem Platz.
  11. Sollten sich gleichzeitig Hundeführer mit erwachsenen Hunden und Hundeführer mit Welpen auf der Platzanlage befinden, hat grundsätzlich der Hundeführer des älteren Hundes die größte Sorgfaltspflicht, um Welpen nicht physisch oder psychisch zu schädigen.
  12. Bitte füttere keinen anderen Hund als Deinen eigenen, auch wenn er „bettelt“, und achte darauf, dass Deine Belohnungshäppchen nicht aus Deiner Tasche fallen können.

  

Der Vorstand